Kindertagespflege in Berlin – beitragsfrei durch öffentliche Förderung

Persönliche Kinderbetreuung in familiärer Umgebung – kostenfrei bis zur Einschulung

Unsere Kindertagespflegestelle in Berlin-Lichterfelde bietet eine liebevolle, alltagsnahe Betreuung für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt (ca. 6–7 Jahre).
Die Finanzierung erfolgt vollständig über den Kita-Gutschein Berlin, sodass Eltern keine monatlichen Betreuungskosten tragen müssen.


🎯 Gebührenfreie Tagesbetreuung – unterstützt vom Jugendamt

Die Betreuungskosten für Ihr Kind werden vollständig vom Jugendamt Berlin übernommen – unabhängig davon, ob es sich um eine Kita oder eine Tagespflegeeinrichtung handelt.
Einzig die gesetzlich festgelegte Verpflegungspauschale von derzeit 23 € pro Monat ist von den Eltern zu zahlen.

Diese Pauschale gilt einheitlich für alle Betreuungsformen – egal ob städtisch, privat oder in Kindertagespflege.


💡 Flexible Zusatzangebote – ganz nach Ihren Wünschen

Wir bieten auf Wunsch ergänzende pädagogische Angebote, die das tägliche Miteinander bereichern können:

  • Musik und Rhythmik
  • Bewegungsförderung mit Fachpersonal
  • Kreative Projekte oder thematische Ausflüge

Solche Leistungen sind freiwillig und optional. Mögliche Zusatzkosten werden individuell und im Voraus abgestimmt, um volle Transparenz zu gewährleisten.


🌟 Was unsere Tagespflege auszeichnet

Unsere Betreuung setzt auf Geborgenheit, Vertrauen und pädagogische Qualität:

  • Maximal 5 Kinder je Tagespflegeperson
  • Vertrauensvolle Beziehung durch konstante Bezugsperson
  • Sanfte und kindgerechte Eingewöhnung
  • Strukturierter Tagesablauf mit viel Raum für Spiel & Entwicklung
  • Aktive Elternarbeit und offene Kommunikation

🧾 So beantragen Sie die Betreuung

Damit Sie einen Platz in unserer Einrichtung erhalten, gehen Sie einfach folgende Schritte:

  1. Stellen Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kita-Gutschein für Kindertagespflege
  2. Reichen Sie den Gutschein bei uns ein
  3. Starten Sie in die kostenfreie Betreuung – wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung!

📍 Kontakt & Standort

Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
📍 Berlin-Lichterfelde
📞 0157 / 51638122
📧 die.10.kobolde@gmail.com
🌐 www.die-kleinen-kobolde.de


⚖️ Gesetzliche Grundlage zur beitragsfreien Betreuung

Die Kindertagespflege ist rechtlich gleichgestellt mit Kindertagesstätten und unterliegt denselben Förderbedingungen des SGB VIII sowie dem Berliner KitaFöG. Das bedeutet: Auch in der Tagespflege erhalten Kinder eine kostenfreie Förderung bis zur Einschulung.

📘 Wichtige rechtliche Fundamente:

  • § 23 SGB VIII – regelt die öffentliche Förderung für Tagespflegepersonen und die Übernahme von Betreuungskosten
  • § 24 SGB VIII – garantiert den Anspruch auf frühkindliche Bildung ab dem ersten Geburtstag
  • § 90 SGB VIII – bestimmt die Regelungen zu Elternbeiträgen inkl. Ausnahmen
  • Berliner KitaFöG (Kindertagesförderungsgesetz) – sorgt für die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung, auch in der Kindertagespflege (siehe § 1 und § 3)

📎 Wichtig für Eltern

Die kostenfreie Kinderbetreuung in Berlin gilt nicht nur für Kitas, sondern auch für qualifizierte Kindertagespflegestellen.
Mit einem gültigen Kita-Gutschein können Sie diesen Förderanspruch auch bei uns einlösen – vollständig beitragsfrei, abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflegungspauschale.