Persönliche Kinderbetreuung in familiärer Umgebung – kostenfrei bis zur Einschulung
Unsere Kindertagespflegestelle in Berlin-Lichterfelde bietet eine liebevolle, alltagsnahe Betreuung für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt (ca. 6–7 Jahre).
Die Finanzierung erfolgt vollständig über den Kita-Gutschein Berlin, sodass Eltern keine monatlichen Betreuungskosten tragen müssen.
🎯 Gebührenfreie Tagesbetreuung – unterstützt vom Jugendamt
Die Betreuungskosten für Ihr Kind werden vollständig vom Jugendamt Berlin übernommen – unabhängig davon, ob es sich um eine Kita oder eine Tagespflegeeinrichtung handelt.
Einzig die gesetzlich festgelegte Verpflegungspauschale von derzeit 23 € pro Monat ist von den Eltern zu zahlen.
Diese Pauschale gilt einheitlich für alle Betreuungsformen – egal ob städtisch, privat oder in Kindertagespflege.
💡 Flexible Zusatzangebote – ganz nach Ihren Wünschen
Wir bieten auf Wunsch ergänzende pädagogische Angebote, die das tägliche Miteinander bereichern können:
- Musik und Rhythmik
- Bewegungsförderung mit Fachpersonal
- Kreative Projekte oder thematische Ausflüge
Solche Leistungen sind freiwillig und optional. Mögliche Zusatzkosten werden individuell und im Voraus abgestimmt, um volle Transparenz zu gewährleisten.
🌟 Was unsere Tagespflege auszeichnet
Unsere Betreuung setzt auf Geborgenheit, Vertrauen und pädagogische Qualität:
- Maximal 5 Kinder je Tagespflegeperson
- Vertrauensvolle Beziehung durch konstante Bezugsperson
- Sanfte und kindgerechte Eingewöhnung
- Strukturierter Tagesablauf mit viel Raum für Spiel & Entwicklung
- Aktive Elternarbeit und offene Kommunikation
🧾 So beantragen Sie die Betreuung
Damit Sie einen Platz in unserer Einrichtung erhalten, gehen Sie einfach folgende Schritte:
- Stellen Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kita-Gutschein für Kindertagespflege
- Reichen Sie den Gutschein bei uns ein
- Starten Sie in die kostenfreie Betreuung – wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung!
📍 Kontakt & Standort
Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
📍 Berlin-Lichterfelde
📞 0157 / 51638122
📧 die.10.kobolde@gmail.com
🌐 www.die-kleinen-kobolde.de
⚖️ Gesetzliche Grundlage zur beitragsfreien Betreuung
Die Kindertagespflege ist rechtlich gleichgestellt mit Kindertagesstätten und unterliegt denselben Förderbedingungen des SGB VIII sowie dem Berliner KitaFöG. Das bedeutet: Auch in der Tagespflege erhalten Kinder eine kostenfreie Förderung bis zur Einschulung.
📘 Wichtige rechtliche Fundamente:
- § 23 SGB VIII – regelt die öffentliche Förderung für Tagespflegepersonen und die Übernahme von Betreuungskosten
- § 24 SGB VIII – garantiert den Anspruch auf frühkindliche Bildung ab dem ersten Geburtstag
- § 90 SGB VIII – bestimmt die Regelungen zu Elternbeiträgen inkl. Ausnahmen
- Berliner KitaFöG (Kindertagesförderungsgesetz) – sorgt für die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung, auch in der Kindertagespflege (siehe § 1 und § 3)
📎 Wichtig für Eltern
Die kostenfreie Kinderbetreuung in Berlin gilt nicht nur für Kitas, sondern auch für qualifizierte Kindertagespflegestellen.
Mit einem gültigen Kita-Gutschein können Sie diesen Förderanspruch auch bei uns einlösen – vollständig beitragsfrei, abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflegungspauschale.